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Haus- und Grundbesitzerverein

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Übersicht der Jahresbeiträge

Beitrag A

Grundstücke, sowie 1-3 Wohneinheiten

 

Mitgliedsbeitrag € 34 | Jahr**

+ einmalige Aufnahmegebühr € 34*
(Stand 09/2019)

Beitrag B

4-10 Wohneinheiten

 

Mitgliedsbeitrag € 48 | Jahr**

+ einmalige Aufnahmegebühr € 48*
(Stand 09/2019)

Beitrag C

ab 11 Wohneinheiten

 

Mitgliedsbeitrag € 66 | Jahr**

+ einmalige Aufnahmegebühr € 66*
(Stand 09/2019)

* Die Aufnahmegebühr wird zzgl. dem ersten Mitgliedsbeitrag einmalig am 01. des nächsten Monats eingezogen.
** Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird wiederkehrend jeweils am 20. Januar eines jeden Jahres eingezogen. Sollte der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt der Einzig am darauf folgenden Bankarbeitstag. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich, drei Monate vor Ende des Kalenderjahres, erfolgen.

Beitrittserklärung

Hiermit erkläre ich verbindlich meinen Beitritt zum Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung e.V.

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Ihr Jahresbeitrag

Die Aufnahmegebühr wird zzgl. dem ersten Mitgliedsbeitrag einmalig am 01. des nächsten Monats eingezogen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird wiederkehrend jeweils am 20. Januar eines jeden Jahres eingezogen. Sollte der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt der Einzig am darauf folgenden Bankarbeitstag. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich, drei Monate vor Ende des Kalenderjahres, erfolgen.

Die Aufnahmegebühr wird zzgl. dem ersten Mitgliedsbeitrag einmalig am 01. des nächsten Monats eingezogen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird wiederkehrend jeweils am 20. Januar eines jeden Jahres eingezogen. Sollte der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt der Einzig am darauf folgenden Bankarbeitstag. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich, drei Monate vor Ende des Kalenderjahres, erfolgen.

Die Aufnahmegebühr wird zzgl. dem ersten Mitgliedsbeitrag einmalig am 01. des nächsten Monats eingezogen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird wiederkehrend jeweils am 20. Januar eines jeden Jahres eingezogen. Sollte der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt der Einzig am darauf folgenden Bankarbeitstag. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich, drei Monate vor Ende des Kalenderjahres, erfolgen.

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